top of page

Allgemeine Geschäftsbedingungen

​1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über Immobiliendienstleistungen, die zwischen Maison Hebrard, Inhaber: Ethan Elia Hebrard, Dünnernstrasse 13, 4614 Hägendorf, und dem Kunden abgeschlossen werden.
1.2 Maison Hebrard erbringt Dienstleistungen ausschliesslich in den Kantonen Solothurn, Bern und Aargau.
1.3 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Maison Hebrard stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.

​

2. Vertragsabschluss

2.1 Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Maison Hebrard oder durch Ausführung der Dienstleistung zustande.
2.2 Angebote von Maison Hebrard sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.

​

3. Leistungsbeschreibung

3.1 Die angebotenen Immobiliendienstleistungen umfassen insbesondere: Immobilienverwaltung, Beratungen rund um Mietverhältnisse, Erstellung von Vorlagen (z. B. Mietverträge, Kündigungsschreiben), Unterstützung bei Wohnungsübergaben sowie begleitende Dienstleistungen für private Vermieter und Mieter.
3.2 Maison Hebrard behält sich das Recht vor, zur Erfüllung der Leistung Dritte einzuschalten, bleibt aber alleiniger Vertragspartner.
3.3 Die Leistungen erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen; eine Erfolgsgarantie wird nicht übernommen.

​

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt).
4.2 Sollte der tatsächliche Zeitaufwand die gebuchte Einheit überschreiten, wird die zusätzliche Zeit in Zehntelstunden (0,1 Stunde = 6 Minuten) zum angegebenen Stundensatz von CHF 115.– berechnet.

4.3 Sollte der tatsächliche Zeitaufwand die gebuchte Einheit überschreiten, wird die zusätzliche Zeit minutengenau zum angegebenen Stundensatz berechnet.

4.4 Wird der tatsächliche Aufwand unter der gebuchten Einheit liegen, bleibt die Mindestzeit dennoch voll zu bezahlen.
4.5 Rechnungen für Zusatzleistungen werden per E-Mail an die vom Kunden angegebene Adresse übermittelt und sind innerhalb von 15 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
4.6 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von 5% p.a. sowie Mahngebühren erhoben.
4.7 Maison Hebrard behält sich vor, bei Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.
4.8 Sämtliche Kosten der Zahlungsabwicklung trägt der Kunde.

​

5. Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Vertragserfüllung erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.
5.2 Verzögerungen oder Mehraufwände durch fehlende oder falsche Angaben gehen zu Lasten des Kunden.

​

6. Leistungserbringung und Termine

6.1 Die Dienstleistungen werden mit der gebotenen Sorgfalt erbracht.
6.2 Vereinbarte Termine sind unverbindlich, ausser es wurde ausdrücklich schriftlich eine verbindliche Frist vereinbart.
6.3 Verzögerungen durch höhere Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse berechtigen nicht zur Haftung.

​

7. Haftung

7.1 Maison Hebrard haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.
7.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird ausgeschlossen, ausser bei Verletzung von Kardinalpflichten (wesentliche Vertragspflichten).
7.3 Eine Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Folgeschäden oder Datenverlust ist ausgeschlossen.
7.4 Die Gesamthaftung von Maison Hebrard ist auf den Betrag der vom Kunden für die jeweilige Dienstleistung gezahlten Vergütung begrenzt.

7.5 Unsere Dienstleistungen und Vorlagen stellen keine Rechtsberatung dar und ersetzen keine anwaltliche Beratung. Für die korrekte Anwendung und rechtliche Folgen übernimmt Maison Hebrard keine Haftung

​

8. Gewährleistung

8.1 Der Kunde hat die erhaltene Leistung unverzüglich auf Mängel zu prüfen und Hebrard Real Estate diese schriftlich mitzuteilen.
8.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt Nachbesserung oder Ersatzleistung.
8.3 Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen.
8.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Leistungserbringung.

​

9. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertragsverhältnis behält sich Maison Hebrard das Eigentum an den erbrachten Leistungen vor.

​

10. Datenschutz

10.1 Maison Hebrard verarbeitet personenbezogene Daten gemäss schweizerischem Datenschutzgesetz (DSG).
10.2 Daten werden nur zur Vertragserfüllung und im Rahmen der Datenschutzerklärung verwendet.
10.3 Die Datenschutzerklärung ist auf der Website von Maison Hebrard einsehbar.

​

11. Urheberrechte und Nutzungsrechte

11.1 Sämtliche durch Maison Hebrard erstellten Dokumente, Gutachten, Analysen und Unterlagen bleiben geistiges Eigentum von Hebrard Real Estate.
11.2 Der Kunde erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für die vertraglich vereinbarten Zwecke.
11.3 Eine Weitergabe, Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne schriftliche Zustimmung von Maison Hebrard ist untersagt.

​

12. Rücktritt und Kündigung

12.1 Der Kunde kann vor Erbringung der Dienstleistung schriftlich vom Vertrag zurücktreten.
12.2 Bereits erbrachte Leistungen werden anteilsmässig in Rechnung gestellt.
12.3 Maison Hebrard kann bei berechtigtem Interesse (z.B. Zahlungsverzug) den Vertrag fristlos kündigen.

​

13. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Klausel wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

​

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

14.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
14.2 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Solothurn.

​

15. Rückerstattungen

Rückerstattungen sind ausgeschlossen. Maison Hebrard erbringt individuelle und zeitgebundene Immobiliendienstleistungen, die nach Aufwand und Zeit abgerechnet werden. Ein generelles Rückgaberecht oder eine „Zufriedenheitsgarantie“ besteht ausdrücklich nicht.
Reklamationen werden geprüft, berechtigen jedoch nur bei objektiv nachweisbarem Mangel und nach schriftlicher Mitteilung innert 5 Tagen nach Leistungserbringung zu einer allfälligen Nachbesserung – nicht aber zu einer Rückerstattung.
Bereits erbrachte Leistungen, aufgewendete Zeit sowie vorbereitende Tätigkeiten (auch wenn das Resultat nicht dem Kundenwunsch entspricht) werden in Rechnung gestellt und sind zahlungspflichtig.
Kulanzregelungen liegen ausschliesslich im Ermessen von
Maison Hebrard und begründen keinen Anspruch für die Zukunft.

​

Letzte Aktualisierung: 04. Juni 2025

bottom of page